26.03.2024
Soziale Gemeindeentwicklung wichtiger denn je
Aktuell gibt es in Salzburger Gemeinden 13 Sozialbeauftragte – Tendenz steigend. Die Gemeindeentwicklung leistet organisatorische und inhaltliche Unterstützung und fördert den Austausch untereinander.
Soziale Gemeindeentwicklung wichtiger denn je
Aktuell gibt es in Salzburger Gemeinden 13 Sozialbeauftragte – Tendenz steigend. Die Gemeindeentwicklung leistet organisatorische und inhaltliche Unterstützung und fördert den Austausch untereinander.
Die Gemeinde als Lebensraum hat sich in den letzten 50 Jahren stark gewandelt. Das traditionelle Bild des Dorfes von einer homogenen Gemeinschaft, geprägt durch Familie und Landwirtschaft, entspricht nicht mehr der Realität. Der ländliche Generationenvertrag, verkörpert durch die bäuerliche Großfamilie, löst sich auf. An dieser Stelle setzen dann Projekte wie das „Generationendorf“, „Altern in guter Gesellschaft“ und viele andere der Gemeindeentwicklung im Salzburger Bildungswerk an.
Durch solche Projekte wird die durch den ländlichen Strukturwandel verloren gegangene Identifikation und Verwurzelung mit der Gemeinde wieder aufgebaut. Den problematischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte gegenzusteuern, ist die Aufgabe sozialer Projekte. Die Entwicklungen lassen sich nicht einfach wieder zurückdrehen, da sie die Folge wirtschaftlicher Veränderungen sind. Deshalb muss es das Ziel sein, auf der Basis der gegenwärtigen Situation Projekte zu initiieren, die das künftige Zusammenleben in den Gemeinden positiv beeinflussen.
Gründung von sozialen Hilfsdiensten und Installierung von Sozialbeauftragten
Die Veränderungen im Gesundheitswesen rücken die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen in den Vordergrund. Es geht dabei um die Gewährleistung eines optimalen Zuganges zu Gesundheitsdienstleistungen und Präventionsmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung. Das bedeutet, dass nicht nur Menschen im unmittelbaren Zentralraum ausreichend versorgt werden, sondern dass auch jene Menschen Zugang zur optimalen Gesundheitsversorgung erhalten, die nicht im städtischen Umfeld leben, sondern in ländlichen, infrastrukturschwächeren Regionen beheimatet sind.
Oftmals ist dafür die Gründung eines Vereins oder einer sonstigen Einrichtung notwendig, der bzw. die in den Gemeinden Hilfeleistungen im sozialen Bereich wahrnimmt, die neben der professionellen Sozialarbeit bzw. von den professionellen Sozialdiensten nicht geleistet werden können. Auch die Installierung einer bzw. eines Sozialbeauftragten als erste Anlaufstelle für soziale Fragen in der Gemeinde hat sich gelohnt, wie zahlreiche Gemeinden beweisen.
Sozialbeauftragte sind erste Anlaufstellen
Je nachdem, wie die Gemeinden aufgestellt sind, so vielfältig und unterschiedlich sind auch die Aufgabenbereiche der Sozialbeauftragten. Sie sind aber in jedem Fall die ersten Anlaufstellen in sozialen Fragen. Sie bemühen sich um die Schaffung einer „Wohlfühlatmosphäre“ innerhalb der Gemeinde ebenso wie um die schnelle und unbürokratische Hilfe in Notlagen. Stets ein offenes Ohr haben und zuhören können: Das ist mitunter das Wichtigste. Sozialbeauftragte sind gute „Netzwerker“, oftmals reicht es, den Klienten die richtigen Ansprechpartner zu nennen.
In zahlreichen Gemeinden organisieren und koordinieren Sozialbeauftragte Angebote wie Essen auf Rädern oder Krankenbetten/Hilfsmittelverleih. Für einen reibungslosen Ablauf der angebotenen Dienste braucht es wiederum ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie einen Verein als Trägerorganisation.
Neben der Organisations- und Koordinationsarbeit liegen die Tätigkeitsfelder der Sozialbeauftragten auch in der Führung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und in der engen Zusammenarbeit mit den Funktionären des Trägervereines.
Weitere wichtige Agenden der Sozialbeauftragten sind die Weiterentwicklung von Projekten im Bereich der sozialen Wohlfahrt sowie die enge Zusammenarbeit mit den politischen Verantwortungsträgern und nahestehenden Institutionen.
Für die Gemeinden stellt die Installation einer zentralen Ansprechperson vor allem eine Bereicherung dar. Zugleich bedeutet dies eine erhebliche Kostenersparnis für Gemeinden: Menschen dürfen zu Hause „alt“ werden und müssen nicht entwurzelt werden. Der Abwanderung und Vereinsamung wird entgegengewirkt.
Weitere Informationen gibt es hier.
Kontakt
Dr. Anita Moser
Tel: 0662-872691-18
E-Mail: [email protected]
Foto: GE